Tanzsportverband Schleswig-Holstein e.V.

Förderungswürdige Paare werden durch das TSH - Präsidium (hier stellvertretend durch den Sport- oder den Jugendwart)  für den Landeskader nominiert. Die Berufung erfolgt für die Turnierarten Standard, Latein und Kombination, jeweils für ein ganzes Jahr.

Nach den entsprechenden Qualifikationsmeisterschaften bzw. Sichtungsschulungen für die Kader erfolgen Aufnahme und Ausscheiden sowie Änderungen in der Zusammensetzung der Kader. Paare, die für den Bundeskaders nominiert sind, müssen Mitglied im Landeskader sein und an dessen Maßnahmen teilnehmen. Auch im Verlauf eines Berufungszeitraumes können Paare aufgrund ihrer sportlichen Ergebnisse nachnominiert oder als Gäste zum Kader eingeladen werden.

Rechte und Pflichten der Kaderpaare und des Landesverbandes regeln die Kaderrichtlinien, denen sich jedes Kaderpaar zu Beginn jeder Berufung erneut mit der Verpflichtungserklärung unterwerfen muss. Bei erstmaliger Berufung in den Landeskader soll ebenfalls das Datenformular sowie das Paarportrait eingereicht werden. Paare können freiwillig auf die Mitgliedschaft im Kader verzichten, indem sie eine entsprechende Verzichtserklärung abgeben.

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Kaderrichtlinien oder bei grob unsportlichem Verhalten erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Kader.

1. Einzelwettbewerbe

1.1 Struktur / Kriterien der Zugehörigkeit

1.1.1 A-, B-, C-, C/F-Kader (Bundeskader) gemäß  Strukturprogramm des DTV

1.1.2 D - Kader Latein  

1.1.2.1 D1 – Kader Latein (Topkader)

Paare die auf der vorangegangenen Deutschen Meisterschaft der Hauptgruppe und Jugend in Standard oder Latein die Runde der letzten 24 (Viertelfinale), bzw. Kombination die Runde der letzten 6 (Finale) erreicht haben. Höchstalter 26 Jahre beider Partner. Jugend/Junioren II / I- Paare die sich im Semifinale der Deutschen Meisterschaft/Deutschlandpokal platziert haben. 

1.1.2.2 D2 – Kader Latein (Leistungskader)

Jugend/Junioren II - Paare, die  in Standard oder Latein auf dem DM/DP die Runde der letzten 24 (Viertelfinale), bzw. Junioren I - Paare, die  in Standard oder Latein auf dem DP die Runde der letzten 12 (Semifinale) erreicht haben. Senioren / Hauptgruppen-Paare der A/S-Klassen oder Jugend/ Junioren, die durch besonders gute Turnierergebnisse auf sich aufmerksam gemacht haben.

1.1.2.3 D3 – Kader Latein (Förderkader)

Paare, die nicht dem Leistungs-/ Talentkader angehören und für förderungswürdig erachtet werden.

1.1.3 D - Kader Standard

1.1.3.1 D1 – Kader Standard (Topkader)

Paare der Hauptgruppe, Hauptgruppe II und Senioren I S, die bei der vorangegangenen Deutschen Meisterschaft oder Deutschlandpokal das Semifinale (Runde der letzten 12) erreicht haben.

1.1.3.2 D2 – Kader Standard (Leistungskader)

Senioren / Hauptgruppen / Jugend -Paare der A/S-Klassen, die durch besonders gute Turnierergebnisse auf sich aufmerksam gemacht haben.

1.1.3.3 D3 – Kader Standard (Förderkader)

Paare, die nicht dem Leistungs-/ Talentkader angehören und für förderungswürdig erachtet werden.

1.2 Fördermöglichkeiten

1.2.1 Leistungsförderung
Erfolgsprämie für Ergebnisse bei

  • Internationalen Meisterschaften
  • Deutschen Meisterschaften / Deutschlandpokalen / Deutschlandcups
  • Ranglistenturnieren

 1.2.2 Einzelstunden

  • Direkt durch den Verband
  • 1/3 - Regelung

1.2.3 Punktuelle Förderung

Auslagenerstattung bei

  • Großveranstaltungen nach vorheriger Anfrage
  • Deutschen Meisterschaften / Deutschlandpokalen / Deutschlandcups
  • Ranglisten (national und interantional)
  • DTV - Kadern

1.2.4. Grundförderung

  • Monatlicher Festbetrag

1.3 Kadermaßnahmen

Sinn der Kadermaßnahmen ist es, unsere Paare mit nationalen und internationalen Spitzentrainern in Kontakt zu bringen und somit den Weg für vor allem internationale Erfolge zu bereiten.

1.3.1 Einzelstunden

Jedem Paar der Landeskader steht die Möglichkeit offen, Einzelstunden bei den Kadertrainern im Rahmen der Kadermaßnahmen zu nehmen. Dies werden nach dem 1/3 – Modell (jeweils 1/3 Verein, Paar und Verband) auf Antrag des Vereins bezuschusst

Die Vergabe der Einzelstunden erfolgt ausschließlich über den Sportwart. Von Paaren selbst vereinbarte Stunden können nachträglich nicht als Einzelstunden im Rahmen des Kadertrainings abgerechnet werden.

1.3.2 Kaderlehrgänge

Diese Lehrgänge sind eine Pflichtschulung für die Kaderpaare. Die D 1 – Paare  können als Demopaare für die Referenten herangezogen werden.

1.3.3 Sondermaßnahmen

Das Präsidium behält sich vor, weitere Sondermaßnahmen als Pflichtschulungen für die Kaderpaare durchzuführen.

1.4 Pflichtturniere (alle Kader)

Die Pflichtturniere gelten jeweils für die Turnierart (Standard/Latein), in der das Paar Mitglied des Kaders ist. Für Paare, die in beiden Turnierarten Mitglied des Kaders sind, gelten die Pflichtturniere beider Turnierarten sowie alle Pflichtturniere in der Kombination. Aus der Doppelstartmöglichkeit ergeben sich für Kaderpaare keine zusätzlichen Pflichtturniere, d.h. Startpflicht besteht nur für die Turniere der eigenen Startgruppe.

Die Kaderpaare des TSH haben im Jahr folgende Pflichtturniere zu tanzen:

  1. Landes- bzw. Gebietsmeisterschaften der jeweiligen Klassen (gilt für alle Paare)
  2. Deutsche Meisterschaften, Deutschlandcups der jeweiligen Klassen (Paare der A und S bzw. Jun. I/II B) sowie die erforderlichen Ranglistenturniere dazu.
  3. D bis B – Klasse: Mindestens zwei von drei Großturnieren (Blaues Band, Hessen tanzt, Dance Comp)
  4. A + S – Klasse: Mindestens drei Großturniere (Blaues Band, Hessen tanzt, Dance Comp, GOC + zusätzliche Ranglisten)
  5. Jugendpaare: Mindestens drei Großturniere: Ostermarathon, Sudafe, Hessen tanzt, GOC, Baltic Youth, Widafe bzw. Doppelstart in der jeweiligen Hgr. Klasse beim Blauen Band oder Dance Comp)
  6. Insgesamt mindestens 10 offene Turniere pro Jahr (ohne LM, DM, GLM)
  7. Die Baltic Youth Open (für Jugend), Baltic Senior (für Senioren) und evtl. DTV – Turniere im Bereich des TSH sind Pflichtturniere!

Die Teilnahme an den Pflichtturnieren ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme gilt als Verstoß gegen die Kaderrichtlinien und wird entsprechend geahndet.

1.5. Verträge

Ausgewählte Paare können in die Grundförderung aufgenommen werden. Mit Ihnen werden Verträge geschlossen. Die Unterzeichnung des Vertrages ist Voraussetzung für jede Art der Förderu

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