Tanzsportverband Schleswig-Holstein e.V.

Für die Abnehmerkarten gibt es keine Lizenzmarken mehr. Die Lizenzen sind bis auf Widerruf gültig, solange ein Schulungsnachweis erbracht wird.

Die DTSA - Abnehmerlizenz wird jeweils für zwei Jahre ausgegeben. Sie wird nur verlängert, wenn der Inhaber während dieser zwei Jahre mindestens an einer DTSA - Lizenzerhaltungsschulung des TSH teilnimmt.

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