Tanzsportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Das Präsidium des Tanzsportverbandes Schleswig-Holstein hat sich auf seiner Sitzung am Donnerstag 29. Oktober 2020 ausgiebig Gedanken darüber gemacht, wie Vereine, die auch in Corona – Zeiten Turniere ausrichten, unterstützt werden können.

Dazu ist Folgendes festzuhalten.

1.       Bereits in der 2. Jahreshälfte 2020 wurden und werden Vereine, die Turniere veranstalten, im Bereich der Wertungsrichterkosten unterstützt.

2.       Diese Unterstützung wird auch 2021 bis auf Widerruf fortgesetzt.

3.       Die finanzielle Unterstützung ist auf maximal 500,00 € pro Turnierveranstaltung begrenzt. Sollten sich der TSH und der HATV gemeinsam an der Unterstützung beteiligen, beträgt die Maximalsumme 250,00 € pro Verband.

4.       Unterstützt werden nur die Fahrtkosten der durch die ZWEs des TSH und des HATV eingesetzten Wertungsrichter. Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht abrechenbar.

5.       Unterstützt werden offene Turniere im Bereich des TSH und gemeinsame Landesmeisterschaften, jedoch keine durch den DTV vergebenen Turniere.

6.       Die Abrechnungen der Wertungsrichterkosten sind vor dem Turnier beim Schatzmeister und beim Sportwart des TSH anzumelden und binnen vierzehn Tagen nach dem Turnier durch Vorlage der unterschriebenen Quittungen abzurechnen.

Bei Fragen steht den Vereinen der Sportwart des TSH gerne zur Verfügung.

Für das Präsidium,

Jes Christophersen
Sportwart TSH

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