Tanzsportverband Schleswig-Holstein e.V.

Eingangsvoraussetzungen und Bestimmungen in Auswahl nach TSO J

  • Schulungsnachweis eines LTV über die vom SAS festgesetzte Anzahl von LE und Nachweis der bestandenen Prüfung für die Turnierleiter-Lizenz.
  • Der Lizenz-Inhaber darf seine Lizenz nutzen, wenn er Mitglied in einem DTV-Verein oder LTV und mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Lizenzinhaber nutzen ihre Lizenz für den Verein, auf den sie ausgestellt ist. In diesem Verein müssen sie Mitglied sein.
  • Zum Lizenzerhalt muss der Nachweis über die Teilnahme an der jeweils nach Bedarf vom SAS beschlossenen und von einem LTV durchgeführten Turnierleiter-Lizenzerhaltssschulung erbracht werden.

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